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PULLHOUSE

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.10.2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Betreiber des unter www.pullhouse.de angebotenen Onlineshops und Vertragspartner des Kunden ist:

Tobias SchugEinzelunternehmenJungenhofener Weg 1096114 HirschaidDeutschlandE-Mail: hallo@pullhouse.de

nachfolgend „PullHouse“ oder „wir“.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche über PullHouse abgeschlossenen Verträge über den Erwerb von Sammelkarten, Trading Card Games, Zubehör, versiegelten Produkten und sogenannten Mystery-Produkten.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

„Mystery-Produkt“ bezeichnet ein Produkt, bei dem der Kunde vor Vertragsschluss die Produktkategorie und die für das jeweilige Angebot offengelegten Eigenschaften kennt, nicht jedoch die konkret ihm zugeordnete Sammelkarte beziehungsweise den vollständigen konkreten Inhalt.

Für jedes Mystery-Produkt gelten ergänzend die auf der jeweiligen Produktseite veröffentlichten produktspezifischen Angaben, insbesondere zu Anzahl und Art der enthaltenen Karten, Bewertungsstichtag, Wertspanne, Verteilung und gegebenenfalls Gesamtauflage des jeweiligen Drops.

Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Mindestalter und Kundenkonto

Die Nutzung von PullHouse und der Abschluss von Kaufverträgen über PullHouse sind ausschließlich volljährigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren gestattet.

Der Kunde bestätigt mit seiner Registrierung beziehungsweise Bestellung, das 18. Lebensjahr vollendet zu haben.

PullHouse ist berechtigt, in angemessenem Umfang eine Alters- oder Identitätsprüfung vorzunehmen, wenn dies zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder zur Verhinderung von Missbrauch erforderlich ist.

Angaben bei der Registrierung und Bestellung müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.

Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Kunde darf sein Kundenkonto nicht Dritten zur Umgehung von Kaufbegrenzungen oder sonstigen Schutzmechanismen überlassen.

Mehrfachkonten, automatisierte Bestellungen, Bots sowie Manipulationsversuche an Auswahl-, Reveal- oder Bestellmechanismen sind untersagt.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Die Darstellung von Produkten im Onlineshop stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot von PullHouse dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung.

Vor Absenden der Bestellung erhält der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Bestelldaten zu überprüfen und Eingabefehler zu berichtigen.

Durch Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.

Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert zunächst lediglich den Eingang der Bestellung, soweit aus ihr nicht ausdrücklich die Annahme des Vertrags hervorgeht.

PullHouse nimmt das Vertragsangebot durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, durch Auslösung beziehungsweise Durchführung eines im Angebot vorgesehenen Reveals oder durch Versand der Ware an – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Eine Belastung oder Autorisierung eines Zahlungsmittels allein stellt noch keine Annahme des Vertrags dar, sofern dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird.

Bei limitierten Produkten kann es insbesondere aufgrund nahezu zeitgleicher Bestellvorgänge zu technischen Überschneidungen kommen. Ist ein Produkt tatsächlich nicht mehr verfügbar, wird PullHouse den Kunden unverzüglich informieren und bereits erhaltene Zahlungen zurückerstatten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 4 Grundprinzip der PullHouse-Mystery-Produkte

PullHouse verfolgt den Grundsatz, ausschließlich tatsächlich vorhandene physische Sammelkarten anzubieten.

Sämtliche in einem Mystery-Drop enthaltenen Karten befinden sich spätestens bei Freischaltung des betreffenden Drops physisch im Bestand und im Eigentum beziehungsweise uneingeschränkten Verfügungsbereich von PullHouse.

Karten, die PullHouse nicht physisch zur Verfügung stehen oder deren Beschaffung lediglich erwartet wird, dürfen nicht Bestandteil eines laufenden Mystery-Drops sein.

Insbesondere werden keine fiktiven, noch zu beschaffenden oder lediglich beispielhaft dargestellten sogenannten Chase-Karten als tatsächlich im Drop vorhandene Karten beworben.

Die für einen Mystery-Drop vorgesehene Gesamtmenge und Zusammenstellung wird vor dessen Freischaltung festgelegt und intern dokumentiert.

Nach Beginn eines Drops werden hochwertige Karten nicht nachträglich entfernt, ausgetauscht oder gezielt bestimmten Kunden zugeordnet.

Eine nachträgliche Veränderung der Zusammensetzung ist nur zulässig, wenn der betreffende Drop vor weiteren Verkäufen vollständig gestoppt und die Änderung gegenüber den Kunden transparent kenntlich gemacht wird. Bereits abgeschlossene Kaufverträge bleiben hiervon unberührt.

Soweit technisch umgesetzt, wird jedem Mystery-Produkt beziehungsweise jeder darin enthaltenen Einzelkarte bereits vor oder bei Aufnahme in den Drop eine eindeutige interne Inventar-ID zugeordnet.

§ 5 Auswahl und Zuordnung bei Mystery-Produkten

Welcher konkrete Inhalt einem Kunden bei einem Mystery-Produkt zugeordnet wird, wird nach dem für das jeweilige Produkt beschriebenen Verfahren bestimmt.

Erfolgt die Auswahl automatisiert nach dem Zufallsprinzip, erfolgt die Zuordnung durch das hierfür vorgesehene technische System ohne gezielte Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Kunden.

Mitarbeiter, Betreiber oder mit PullHouse verbundene Personen dürfen die Zuordnung nicht zugunsten oder zulasten eines bestimmten Kunden beeinflussen.

Soweit Mystery-Produkte bereits vor dem Verkauf physisch beziehungsweise inventartechnisch vorkonfektioniert oder einer Pack-ID zugeordnet wurden, wird bei der Bestellung lediglich eine der noch verfügbaren Einheiten ausgewählt.

Nach erfolgter eindeutiger Zuordnung wird der Inhalt nicht deshalb ausgetauscht, weil der Kunde mit dem erhaltenen Motiv, der Seltenheit, dem Marktwert oder der aktuellen Marktentwicklung unzufrieden ist.

Gesetzliche Widerrufs-, Gewährleistungs- und sonstige Verbraucherrechte bleiben hiervon unberührt.

Technische Fehler bei der Zuordnung werden anhand der gespeicherten Transaktions-, Inventar- und Systemdaten geprüft und, soweit erforderlich, korrigiert.

PullHouse dokumentiert die für die Zuordnung wesentlichen Vorgänge in angemessenem Umfang, um nachträgliche Manipulationen und Doppelzuordnungen zu verhindern.

§ 6 Transparenz eines Mystery-Drops

PullHouse stellt vor der Bestellung die für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften des jeweiligen Mystery-Produkts klar und verständlich dar.

Dazu gehören – soweit für den jeweiligen Drop relevant – insbesondere:

  • Kaufpreis,
  • Anzahl der enthaltenen Karten,
  • Gesamtanzahl der angebotenen Mystery-Einheiten,
  • Kartenspiel beziehungsweise Sammelkartenkategorie,
  • mögliche Sprachen,
  • mögliche Zustandsklassen,
  • Bewertungsstichtag,
  • verwendete Bewertungsmethode,
  • angegebener Mindest- beziehungsweise Referenzwert,
  • angegebener Höchst- beziehungsweise Referenzwert,
  • gegebenenfalls durchschnittlicher Referenzwert,
  • gegebenenfalls Verteilung bestimmter Wert- oder Seltenheitsklassen,
  • gegebenenfalls Anzahl besonders hervorgehobener Karten.

Werden konkrete Karten als mögliche Inhalte eines Drops dargestellt, befinden sich diese tatsächlich im Bestand des betreffenden Drops, sofern sie nicht eindeutig lediglich als Beispiel gekennzeichnet sind.

Bereits zugeordnete beziehungsweise verkaufte Karten dürfen nicht weiterhin in einer Weise als noch verfügbar dargestellt werden, die beim Kunden einen unzutreffenden Eindruck über den verbleibenden Bestand erzeugt.

Soweit PullHouse Informationen zum verbleibenden Bestand veröffentlicht, werden diese nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten aktuell gehalten.

§ 7 Originalscans und Produktabbildungen

PullHouse verfolgt das Prinzip „What you see is what you get“.

Jede in den Mystery-Bestand aufgenommene Einzelkarte wird grundsätzlich anhand der tatsächlich vorhandenen physischen Karte digital erfasst.

Wird dem Kunden nach einer Zuordnung oder einem Reveal eine konkrete Einzelkarte angezeigt, handelt es sich grundsätzlich um einen Scan beziehungsweise eine Aufnahme genau der physischen Karte, die dem Kunden zugeordnet wurde.

Stockbilder, Herstellerbilder oder beispielhafte Abbildungen werden nur verwendet, wenn dies für den Kunden eindeutig erkennbar ist.

Scans und Fotos werden nicht in einer Weise digital retuschiert, die vorhandene Beschädigungen, Abnutzungen oder sonstige wertrelevante Eigenschaften gezielt verdeckt.

Zulässig bleiben technisch notwendige Bearbeitungen wie Zuschnitt, Größenanpassung, Wasserzeichen oder eine neutrale Anpassung der Darstellung, sofern dadurch der tatsächliche Zustand der Karte nicht verfälscht wird.

Bei holografischen, reflektierenden, strukturierten oder metallischen Karten können Scanner, Kamera, Beleuchtung und Bildschirmdarstellung dazu führen, dass Farben, Reflexionen und Oberflächenstrukturen nicht vollständig so wiedergegeben werden wie bei Betrachtung mit bloßem Auge.

Auch sehr feine Oberflächenkratzer, Drucklinien, geringfügige Unebenheiten oder ähnliche Merkmale können abhängig von Scan- und Betrachtungsbedingungen unterschiedlich sichtbar sein.

Diese technisch bedingten Darstellungsunterschiede beschränken keine gesetzlichen Rechte des Kunden, wenn die tatsächlich gelieferte Karte von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht.

PullHouse ist berechtigt, die gespeicherten Originalscans im Reklamationsfall zur Identifizierung einer zurückgesendeten Karte heranzuziehen. Gesetzliche Beweislastregelungen werden hierdurch nicht verändert.

§ 8 Echtheit und Identität der Sammelkarten

PullHouse bietet ausschließlich Sammelkarten an, die nach bestem Wissen und anhand angemessener kaufmännischer Prüfmaßnahmen als Originalprodukte eingestuft wurden.

Bewusst gefälschte, nachgemachte oder nicht authentische Karten werden nicht als Originalkarten angeboten.

Bestehen Zweifel an der Echtheit einer Karte, wird diese bis zur Klärung nicht in einem Mystery-Produkt verwendet.

Set, Kartennummer, Edition, Sprache, Variante, Foil-/Holo-Eigenschaft und sonstige wertrelevante Merkmale werden nach bestem Wissen dokumentiert.

Stellt sich eine als Original angebotene Karte als Fälschung heraus, bleiben sämtliche gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.

§ 9 Kartenzustand und Grading

Bei nicht von einem professionellen Grading-Unternehmen eingekapselten Karten handelt es sich bei Zustandsangaben wie „Mint“, „Near Mint“, „Excellent“, „Good“, „Light Played“, „Played“ oder vergleichbaren Bezeichnungen um eine kaufmännische Zustandsbeurteilung.

Soweit nicht anders angegeben, orientiert sich PullHouse bei der Zustandsbeurteilung insbesondere an im europäischen Sammelkartenhandel etablierten Bewertungsmaßstäben, unter anderem den von Cardmarket veröffentlichten Zustandskriterien.

Die Zustandsbeurteilung ungegradeter Sammelkarten ist naturgemäß in einem gewissen Umfang subjektiv. Eine Zustandsangabe stellt daher keine Zusage dar, dass ein professionelles Grading-Unternehmen der Karte eine bestimmte numerische Bewertung erteilen wird.

Insbesondere bedeutet die Bezeichnung „Near Mint“ nicht, dass eine Karte bei PSA, Beckett, CGC oder einem anderen Grading-Unternehmen zwingend eine bestimmte Bewertung, insbesondere eine „10“, erhalten würde.

Vorder- und Rückseite sowie erkennbare relevante Beschädigungen werden bei der Zustandsbeurteilung berücksichtigt.

Wesentliche bekannte Schäden, Veränderungen oder Besonderheiten, insbesondere Knicke, Wasserschäden, starke Kratzer, Beschriftungen, nachträgliche Veränderungen oder vergleichbare Merkmale, werden nicht bewusst verschwiegen.

Bei bereits professionell gegradeten Karten wird das auf dem jeweiligen Grading-Label ausgewiesene Unternehmen und Grade wiedergegeben. Die numerische Bewertung stammt in diesem Fall vom jeweiligen Drittanbieter und nicht von PullHouse.

PullHouse verspricht keine zukünftige Neubewertung oder Bestätigung des Grades durch das betreffende oder ein anderes Grading-Unternehmen.

§ 10 Ermittlung des Referenzmarktwertes

Sämtliche von PullHouse angegebenen Kartenwerte sind – sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet – Referenzmarktwerte zu einem bestimmten Bewertungsstichtag.

Ein Referenzmarktwert stellt weder eine Garantie eines zukünftigen Verkaufspreises noch eine Zusicherung einer bestimmten Wertentwicklung dar.

Bei der Bewertung berücksichtigt PullHouse abhängig von Karte, Markt und Datenverfügbarkeit insbesondere:

  • a) Cardmarket beziehungsweise vergleichbare europäische Sammelkartenmärkte,
  • b) tatsächlich abgeschlossene beziehungsweise als verkauft gekennzeichnete eBay-Verkäufe („Sold Listings“ beziehungsweise „Last Solds“),
  • c) PriceCharting,
  • d) bei seltenen oder exotischen Karten weitere etablierte US-amerikanische oder internationale Preis- und Verkaufsdatenbanken,
  • e) dokumentierte Verkäufe vergleichbarer Karten auf sonstigen anerkannten Sammelkartenmärkten.

Für die Vergleichbarkeit werden nach Möglichkeit insbesondere folgende Eigenschaften berücksichtigt:

  • Kartenspiel,
  • Kartenname,
  • Kartennummer,
  • Set,
  • Edition beziehungsweise Printing,
  • Sprache,
  • Variante,
  • Holo-/Foil-Eigenschaft,
  • Zustand,
  • First Edition beziehungsweise vergleichbare Besonderheiten,
  • bei gegradeten Karten das Grading-Unternehmen und der konkrete Grade.

Europäische beziehungsweise deutsche Marktdaten werden bevorzugt verwendet, sofern für die betreffende Karte ausreichend aussagekräftige Vergleichsdaten verfügbar sind.

Internationale beziehungsweise US-amerikanische Marktdaten können insbesondere bei sehr seltenen Karten, Promokarten, Trophy Cards, fehlerhaften Drucken, gering verbreiteten Sprachvarianten, seltenen Grading-Kombinationen oder sonstigen exotischen Sammelobjekten herangezogen werden.

Fremdwährungswerte werden nach einem zum Bewertungsstichtag nachvollziehbaren Wechselkurs in Euro umgerechnet.

Versandkosten, Einfuhrabgaben, individuelle Transaktionsgebühren oder sonstige Nebenkosten eines Vergleichsverkaufs sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Kartenreferenzwertes, soweit bei der jeweiligen Bewertung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

Bei mehreren hinreichend vergleichbaren Verkäufen kann PullHouse insbesondere einen Median, Durchschnitt oder anderweitig repräsentativen Wert zugrunde legen. Offensichtlich nicht repräsentative Ausreißer, fehlerhafte Listings, Fälschungen, Bundles oder nicht vergleichbare Varianten können ausgeschlossen werden.

Für jeden Mystery-Drop wird ein Bewertungsstichtag festgelegt.

Die für einen Drop verwendeten Referenzwerte werden grundsätzlich zum Start des Drops eingefroren. Spätere Marktbewegungen nach oben oder unten verändern die ursprüngliche Bewertung dieses Drops nicht.

Hat beispielsweise eine Karte am Bewertungsstichtag einen dokumentierten Referenzmarktwert von 100 EUR und fällt ihr Marktpreis nach Beginn des Drops auf 80 EUR, bleibt für die Transparenzberechnung des bereits gestarteten Drops grundsätzlich der dokumentierte Wert von 100 EUR maßgeblich. Entsprechendes gilt bei nachträglichen Wertsteigerungen.

PullHouse archiviert die zur Bewertung verwendeten Daten in angemessenem Umfang, damit die jeweilige Bewertung nachträglich nachvollzogen werden kann.

Die angegebenen Referenzwerte stellen insbesondere keine Anlageberatung, Finanzberatung oder Empfehlung zum Erwerb einer Sammelkarte als Investment dar.

Sammelkartenpreise können erheblich schwanken. Historische Preise lassen keine verlässlichen Rückschlüsse auf zukünftige Werte zu.

§ 11 Keine Rückkauf- oder Cash-out-Zusage

Der Kauf eines Mystery-Produkts dient dem Erwerb physischer Sammelware.

PullHouse verspricht dem Kunden nicht, die erhaltene Karte zu einem bestimmten Preis zurückzukaufen.

Insbesondere besteht kein Anspruch darauf, einen gezogenen beziehungsweise zugeordneten Kartenwert unmittelbar wieder in Geld, Shopguthaben oder einen erneuten Mystery-Kauf umzuwandeln.

Ein etwaiges von PullHouse unabhängig vom ursprünglichen Kauf angebotenes Ankaufsgeschäft stellt einen eigenständigen Vertrag dar und begründet keinen garantierten Rückkaufswert.

Soweit PullHouse künftig einen separaten Kartenankauf anbietet, erfolgt dessen Bewertung unabhängig vom ursprünglich für einen Mystery-Drop ausgewiesenen Referenzmarktwert.

§ 12 Preise und Zahlung

Sämtliche gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Gesamtpreise in Euro einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht aufgrund einer anwendbaren steuerlichen Sonderregelung ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Zusätzlich anfallende Versandkosten werden dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung angezeigt.

Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Bestellvorgang angezeigt.

PullHouse kann einzelne Zahlungsmethoden aus sachlichen Gründen einschränken, sofern dem Kunden mindestens eine zumutbare Zahlungsmöglichkeit verbleibt.

Bei fehlgeschlagener, zurückgebuchter oder nachträglich stornierter Zahlung kann PullHouse die weitere Vertragserfüllung bis zur ordnungsgemäßen Zahlung verweigern, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 13 Lieferung

Die verfügbaren Liefergebiete und voraussichtlichen Lieferzeiten werden im Onlineshop beziehungsweise im Bestellvorgang angegeben.

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.

Der Kunde ist verpflichtet, eine vollständige und richtige Lieferanschrift anzugeben.

Wird eine Sendung aufgrund einer vom Kunden schuldhaft falsch angegebenen Adresse oder einer sonst vom Kunden zu vertretenden Unzustellbarkeit an PullHouse zurückgesandt, können dem Kunden die für einen erneuten Versand tatsächlich erforderlichen angemessenen Versandkosten berechnet werden.

PullHouse verpackt Sammelkarten unter Berücksichtigung ihrer Art und ihres Wertes in einer für den üblichen Paket- beziehungsweise Brieftransport angemessenen Weise.

Bei höherwertigen Karten können insbesondere Sleeves, Toploader, Card Saver, Team Bags, geeignete Umverpackungen oder vergleichbare Schutzmaßnahmen eingesetzt werden.

§ 14 Transportgefahr und Transportschäden

Bei einem Kauf durch einen Verbraucher trägt PullHouse die gesetzliche Transportgefahr bis zur Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von diesem bestimmten empfangsberechtigten Dritten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Versand durch ein externes Versandunternehmen erfolgt.

Trotz sorgfältiger und angemessener Verpackung kann eine Beschädigung während des Transportes technisch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Die gesetzliche Verantwortlichkeit für Transportschäden wird durch diesen Hinweis nicht eingeschränkt.

PullHouse bittet Kunden, äußerlich erkennbare Beschädigungen der Versandverpackung möglichst unmittelbar bei Erhalt zu dokumentieren und beschädigte Verpackungen bis zur Klärung aufzubewahren.

Bei einem vermuteten Transportschaden sollte der Kunde nach Möglichkeit Fotos der ungeöffneten beziehungsweise unmittelbar geöffneten Versandverpackung, der Innenverpackung und der betroffenen Karte anfertigen.

Eine unterlassene oder verspätete Schadensmeldung lässt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte eines Verbrauchers unberührt.

Bei Verträgen mit Unternehmern gelten hinsichtlich des Gefahrübergangs die gesetzlichen Bestimmungen des Versendungskaufs.

§ 15 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von PullHouse.

§ 16 Gesetzliche Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit einer konkreten Karte sind insbesondere die Produktbeschreibung, die angegebene Kartenversion, Sprache, Edition, Variante, Zustandsangabe, ausdrücklich aufgeführte Beschädigungen und die zugehörige konkrete Abbildung beziehungsweise der Scan.

Normale und bei dem angegebenen Zustand zu erwartende Gebrauchsspuren einer ausdrücklich als gebraucht angebotenen Sammelkarte stellen für sich genommen keinen Mangel dar.

Konkrete Abweichungen von der üblicherweise zu erwartenden Beschaffenheit werden bei Verbrauchern nur dann Vertragsbestandteil, soweit dies nach den gesetzlichen Vorgaben wirksam vereinbart wurde.

Eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Waren erfolgt gegenüber Verbrauchern nur, soweit die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Verbraucher hierüber vor Vertragsschluss eigens informiert sowie die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

Eine bloße Regelung innerhalb dieser AGB ersetzt eine gegebenenfalls gesetzlich erforderliche gesonderte Vereinbarung nicht.

§ 17 Widerrufsrecht von Verbrauchern

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu.

Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von PullHouse.

Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt grundsätzlich auch für online erworbene Mystery-Produkte, soweit keine gesetzliche Ausnahme im konkreten Einzelfall einschlägig ist.

Allein der Umstand, dass dem Kunden nach Vertragsschluss der konkrete Inhalt eines Mystery-Produkts bekannt wird oder ein digitales Reveal durchgeführt wurde, führt nicht automatisch zum Erlöschen eines bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts hinsichtlich der physischen Ware.

Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.

PullHouse stellt die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Widerrufsfunktion auf der Online-Benutzeroberfläche zur Verfügung.

§ 18 Rücksendung eines Mystery-Produkts nach Widerruf

Im Fall eines wirksamen Widerrufs ist die konkret erhaltene Ware einschließlich der Bestandteile zurückzusenden, die Gegenstand des widerrufenen Vertrags waren.

Bei einem Mystery-Produkt ist daher die tatsächlich zugeordnete beziehungsweise gelieferte Karte zurückzusenden; ein Austausch gegen eine andere Karte ist unzulässig.

PullHouse kann zur Identitätsprüfung insbesondere Inventardaten und die vor dem Verkauf erstellten Originalscans der Karte heranziehen.

Wird nicht die tatsächlich gelieferte Karte zurückgegeben, liegt keine ordnungsgemäße Rückgabe der gelieferten Ware vor.

Beschädigungen oder Veränderungen, die erst nach Erhalt durch den Kunden entstanden sind, werden nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

Der Kunde haftet im Falle eines Widerrufs für einen Wertverlust der Ware nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere soweit der Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung ihrer Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war.

Das bloße Nichtgefallen des zufällig erhaltenen Inhalts führt nicht zu einem zusätzlichen Schadensersatz- oder Wertersatzanspruch von PullHouse.

Beschädigungen, Beschriftungen, Veränderungen, Knicke, Entfernung oder Beschädigung einer Grading-Kapsel oder sonstige nach Erhalt verursachte wertmindernde Eingriffe können dagegen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden.

§ 19 Haftung

PullHouse haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

PullHouse haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von PullHouse, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsrecht, bleibt unberührt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet PullHouse für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit PullHouse eine ausdrückliche Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

§ 20 Technische Störungen und Manipulation

PullHouse bemüht sich um eine dauerhaft ordnungsgemäße Verfügbarkeit der Plattform, kann jedoch keine unterbrechungsfreie technische Verfügbarkeit garantieren.

Bei technischen Störungen, die die ordnungsgemäße Durchführung einer Mystery-Zuordnung beeinträchtigen können, ist PullHouse berechtigt, den betreffenden Vorgang bis zur Klärung zu unterbrechen.

Eine bereits eindeutig und ordnungsgemäß erfolgte Karten-Zuordnung darf nicht allein aufgrund einer späteren Wertentwicklung rückgängig gemacht werden.

Bei objektiv feststellbaren technischen Doppelzuordnungen, Datenbankfehlern oder vergleichbaren Systemfehlern erfolgt die Behandlung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Manipulationsversuche, Bots, automatisierte Skripte, Mehrfachkonten zur Umgehung von Limits, Eingriffe in Schnittstellen oder sonstige technische Umgehungsmaßnahmen sind untersagt.

PullHouse ist berechtigt, Nutzer bei konkretem Missbrauchsverdacht vorübergehend zu sperren und die betreffenden Vorgänge zu überprüfen.

Gesetzliche Verbraucherrechte, insbesondere ein ordnungsgemäß ausgeübtes Widerrufs- oder Gewährleistungsrecht, gelten nicht als Missbrauch.

§ 21 Kaufbegrenzungen und Fairness

PullHouse kann für einzelne limitierte Produkte eine maximale Bestellmenge pro Person, Haushalt, Kundenkonto oder Drop festlegen.

Die jeweilige Beschränkung wird vor Vertragsschluss bekanntgegeben.

Eine künstliche Umgehung solcher Beschränkungen durch mehrere Kundenkonten oder falsche Identitätsangaben ist unzulässig.

PullHouse darf Bestellungen, die offensichtlich der Umgehung einer ordnungsgemäß bekanntgegebenen Mengenbegrenzung dienen, ablehnen, solange noch kein Vertrag zustande gekommen ist.

§ 22 Gutscheine und Aktionen

Für Gutscheine, Rabattcodes und zeitlich begrenzte Aktionen können ergänzende Aktionsbedingungen gelten.

Diese Bedingungen werden dem Kunden vor Nutzung der betreffenden Aktion zugänglich gemacht.

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, besteht kein Anspruch auf Auszahlung eines Gutschein- oder Rabattwertes in Bargeld.

Gesetzliche Ansprüche auf Rückzahlung infolge eines wirksamen Widerrufs oder einer sonstigen Vertragsrückabwicklung bleiben unberührt.

§ 23 Marken und Rechte Dritter

Pokémon und Pokémon TCG sowie sonstige auf PullHouse genannte Marken, Produktnamen, Logos und Zeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Rechteinhaber.

Die Verwendung entsprechender Bezeichnungen auf PullHouse dient insbesondere der eindeutigen Identifikation der angebotenen Originalprodukte.

Soweit nicht ausdrücklich angegeben, besteht keine wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder sonstige offizielle Verbindung zwischen PullHouse und den jeweiligen Herstellern beziehungsweise Markeninhabern.

§ 24 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von PullHouse.

Soweit zur Durchführung von Bestellungen, zur Betrugsprävention, zur Altersprüfung, zur Dokumentation von Reveals oder zur Bearbeitung von Reklamationen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich nach Maßgabe der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

§ 25 Verbraucherstreitbeilegung

PullHouse ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

§ 26 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

§ 27 Gerichtsstand

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von PullHouse.

§ 28 Änderungen dieser AGB

Für einen einzelnen Kaufvertrag gilt grundsätzlich diejenige Fassung dieser AGB, die bei Abgabe der Bestellung einbezogen wurde.

Nachträgliche Änderungen dieser AGB verändern bereits abgeschlossene Kaufverträge nicht, soweit nicht ausdrücklich und wirksam etwas anderes vereinbart wird.

PullHouse kann diese AGB für zukünftige Verträge ändern, insbesondere aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben, Rechtsprechung, technischer Abläufe oder angebotener Leistungen.

§ 29 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine Regelung ersetzt, die wirtschaftlich möglichst weitgehend dem ursprünglich Gewollten entspricht, sofern eine solche geltungserhaltende Reduktion gesetzlich nicht zulässig ist.